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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05   

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https://dejure.org/2005,23073
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05 (https://dejure.org/2005,23073)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2005 - 16 B 682/05 (https://dejure.org/2005,23073)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 16 B 682/05 (https://dejure.org/2005,23073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Fahrerlaubnisentziehung durch eine Fahrerlaubnisbehörde; Ausgestaltung der straßenverkehrsrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Falle des gelegentlichen Cannabiskonsums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    Das deckt sich mit der Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, § 24 a Abs. 2 StVG führe nicht bereits bei der Feststellung geringster Konzentrationen von Rauschgift im Blut zu der vorgesehenen Sanktion, setze vielmehr eine THC-Konzentration deutlich oberhalb des Nullwerts voraus (zustimmend Jagow, in: Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl. 2004, § 24 a StVG Rn. 5 a) und komme derzeit erst ab einem Wert von 1 ng/ml zur Anwendung (vgl. NJW 2003, S. 1681 ).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    Zum anderen kann auf die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 -, NJW 2005, 349, vorgenommene Zusammenfassung des derzeitigen Meinungsstandes zur Frage verwiesen werden, welche Konzentration von THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreicht, d.h. es als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war: "... kann nicht mehr jeder Nachweis von THC im Blut eines Verkehrsteilnehmers für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 StVG ausreichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    Selbst wenn man den Führerscheinentzug auf dieser Basis nur dann für gerechtfertigt ansieht, sofern zugleich ein gelegentlicher Cannabiskonsum angenommen werden kann, vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 2003 - 10 S 1294/03 -, VBlBW 2004, 32, spricht einiges dafür, dass auch diese Voraussetzung vorliegend erfüllt ist.
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413)." Bedenkt man, dass die dem Antragsteller am 11. August 2004 um 20.47 Uhr - 37 Minuten nach der protokollierten Vorfallzeit - entnommene Blutprobe noch eine THC- Konzentration von 2nl/ml aufgewiesen hat, ergibt sich in Anbetracht des zwischen dem Ende der Fahrt und der Abnahme der Blutprobe eingetretenen Wirkstoffabbaus selbst bei Zugrundelegung der durch Auswertung mehrerer wissenschaftlicher Stellungnahmen gewonnenen Thesen in der vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Hans-Peter Krüger, veröffentlicht in: Blutalkohol 2002, 336 (343), wonach bei THC-Konzentrationen unter 2ng/ml keine Risikoerhöhung erfolgt, das Ergebnis, dass der Antragsteller bei der Fahrt am 11. August 2004 infolge Cannabiskonsums nicht in der Lage gewesen ist, sein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    Das wird in der Wissenschaft zum Teil erst bei Konzentrationen von über 1 ng/ml angenommen, wie in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren deutlich geworden ist, das mit dem Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, S. 2378) geendet hat (vgl. die dort eingeholten Stellungnahmen von Berghaus, BA 2002, S. 321 , und Krüger, BA 2002, S. 336 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 7 A 10206/03

    Fahren unter Drogeneinfluss - Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413)." Bedenkt man, dass die dem Antragsteller am 11. August 2004 um 20.47 Uhr - 37 Minuten nach der protokollierten Vorfallzeit - entnommene Blutprobe noch eine THC- Konzentration von 2nl/ml aufgewiesen hat, ergibt sich in Anbetracht des zwischen dem Ende der Fahrt und der Abnahme der Blutprobe eingetretenen Wirkstoffabbaus selbst bei Zugrundelegung der durch Auswertung mehrerer wissenschaftlicher Stellungnahmen gewonnenen Thesen in der vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Hans-Peter Krüger, veröffentlicht in: Blutalkohol 2002, 336 (343), wonach bei THC-Konzentrationen unter 2ng/ml keine Risikoerhöhung erfolgt, das Ergebnis, dass der Antragsteller bei der Fahrt am 11. August 2004 infolge Cannabiskonsums nicht in der Lage gewesen ist, sein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  • VG München, 26.05.2004 - M 6a S 04.2632

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    In Übereinstimmung damit legen die Verwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht ebenfalls den Grenzwert von 1 ng/ml zugrunde, bei dessen Vorliegen die Annahme eines zeitnahen Cannabiskonsums mit einer entsprechenden Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit gerechtfertigt sei (vgl. VG München, Beschluss vom 26. Mai 2004 - M 6a S 04.2632 - ; Niedersächsisches OVG, NVwZ-RR 2003, S. 899 ; VGH Baden-Württemberg, VRS Bd. 107 , S. 234 ; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, DAR 2004, S. 413)." Bedenkt man, dass die dem Antragsteller am 11. August 2004 um 20.47 Uhr - 37 Minuten nach der protokollierten Vorfallzeit - entnommene Blutprobe noch eine THC- Konzentration von 2nl/ml aufgewiesen hat, ergibt sich in Anbetracht des zwischen dem Ende der Fahrt und der Abnahme der Blutprobe eingetretenen Wirkstoffabbaus selbst bei Zugrundelegung der durch Auswertung mehrerer wissenschaftlicher Stellungnahmen gewonnenen Thesen in der vom Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Hans-Peter Krüger, veröffentlicht in: Blutalkohol 2002, 336 (343), wonach bei THC-Konzentrationen unter 2ng/ml keine Risikoerhöhung erfolgt, das Ergebnis, dass der Antragsteller bei der Fahrt am 11. August 2004 infolge Cannabiskonsums nicht in der Lage gewesen ist, sein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - 16 B 682/05
    Der Senat folgt der auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 11 CS 04.157 -, juris, wonach schon eine einzelne Fahrt unter erheblichem Cannabiseinfluss den Nachweis für fehlendes Trennvermögen erbringt.
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